Rechtsprechung
VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Prüfungsumfang vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Anspruch auf Einhaltung Gebietsprägung; Kleinsiedlungsgebietsausweisung
- Justiz Hamburg
§ 80a VwGO, § 212a BauGB, § 10 Abs 4 BauPolV HA
Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Prüfungsumfang vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Anspruch auf Einhaltung Gebietsprägung; Kleinsiedlungsgebietsausweisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen
Auszug aus VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10
Nach der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts besitzen Ausweisungen über das Maß der baulichen Nutzung - wozu die Ein-Haushalts-Festsetzung zählt - grundsätzlich keine drittschützende Wirkung (statt vieler OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07).Da das Bauvorhaben weiter die nach § 6 HBauO vorgesehenen Abstandsflächen einhält, ist es in Bezug auf die Besonnung, Belichtung und Belüftung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten nicht unzumutbar (vgl. OVG Hamburg, 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 m.w.N.).
- BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10
Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983 - 4 C 96/79). - BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96
Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender …
Auszug aus VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10
Die von der Antragstellerin weiter gerügten ordnungsrechtlichen Verstöße wie die Standsicherheit (§ 15 HBauO), Baustellensicherung (§ 14 HBauO) und Gefahren durch Oberflächenwasser (§ 16 HBauO) sind nicht Prüfungsgegenstand des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 61 Abs. 2 HBauO und dürften bereits deshalb nicht erfolgreich gerügt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.1.1997 - 4 B 244/96; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.8.2009 - 2 Bs 144/09).
- OVG Hamburg, 08.10.2009 - 2 Bs 176/09
Auszug aus VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10
Hier dürfte es bereits an einer besonderen Prägung im Sinne der neueren Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO bezüglich der überbaubaren Fläche und der Festsetzung eines Haushaltes fehlen (siehe näher OVG Hamburg, Beschl. v. 8.10.2009 - 2 Bs 176/09 m.w.N.), denn diese Festsetzungen sind bloße Rechtsfolge einer Kleinsiedlungsfestsetzung nach der BPVO und dürften nicht Ausdruck eines für eine besondere Prägung geforderten besonderen Planungswillens sein. - OVG Hamburg, 28.10.1997 - Bf II 13/97
Auszug aus VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10
Die Antragstellerin nutzt ihr Grundstück nämlich nicht gemäß § 10 Abs. 4 Abschnitt Kleinsiedlungsgebiet S BPVO als Grundstück für eine nichtbäuerliche Siedlerstelle mit einem Haushalt und vorwiegend gartenbaumäßiger Nutzung, sondern allein zu Wohnzwecken und ohne eine Garten zur Selbstversorgung (vgl. zur Definition des Kleinsiedlungsgebiets etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.197 - Bs II 13/97). - OVG Hamburg, 27.10.1998 - 2 Bs 313/98
Auszug aus VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10
Im Übrigen kann ein Nachbar sich nicht auf eine Abweichung von der Festsetzung als Kleinsiedlungsgebiet berufen, wenn er selbst sein Grundstück nicht in einer Weise nutzt, die der Ausweisung als Kleinsiedlungsgebiet entspricht, da er so selbst zur Änderung des Gebietscharakters beiträgt (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.1998 - 2 Bs 313/98; Beschl. v. 25.5.2010 - 2 Bf 293/09.Z).